Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Englisch finden Sie hier: https://www.wegweiser.de/de/termsconditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wegweiser Unternehmensgruppe für B2B-Leistungen

Stand: 14. Juli 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  2. Vertragspartner des Kunden ist die im jeweiligen Angebot, in der Auftrags-, Buchungs- oder Anmeldebestätigung beziehungsweise in der Rechnung benannte Gesellschaft:
  • Wegweiser Media & Conferences GmbH oder
  • Wegweiser Research & Strategy GmbH.

Die jeweils vertragschließende Gesellschaft wird nachfolgend als „Wegweiser“ bezeichnet.

  1. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Wegweiser ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  2. Individuelle Vereinbarungen sowie die Leistungsbeschreibung im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote von Wegweiser sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bestellungen, Buchungen und Anmeldungen des Kunden sind verbindlich.
  2. Der Vertrag kommt durch die Auftrags-, Buchungs- oder Anmeldebestätigung von Wegweiser oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftrags- oder Buchungsbestätigung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  4. Wegweiser darf zur Leistungserbringung geeignete Dienstleister und Unterauftragnehmer einsetzen.
  5. Aussagen zu Reichweiten, Teilnehmerzahlen, Medienresonanz, Kontakten, Geschäftsanbahnungen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen sind unverbindliche Erwartungen, sofern sie nicht ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit vereinbart wurden.

3. Mitwirkungspflichten und Inhalte des Kunden

  1. Der Kunde stellt Wegweiser alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Unterlagen, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
  2. Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf verspäteten, unvollständigen oder ungeeigneten Mitwirkungshandlungen des Kunden beruhen, hat Wegweiser nicht zu vertreten. Wegweiser darf betroffene Leistungen verschieben oder anpassen.
  3. Ist eine spätere Leistungserbringung aufgrund der verspäteten Mitwirkung nicht mehr sinnvoll möglich, bleibt der Vergütungsanspruch von Wegweiser unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen.
  4. Freigaben des Kunden sind verbindlich. Erfolgt innerhalb einer von Wegweiser gesetzten angemessenen Frist keine Rückmeldung, darf Wegweiser auf Grundlage des zuletzt abgestimmten Standes weiterarbeiten.
  5. Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Marken, Logos, Bilder, Texte und sonstigen Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Er räumt Wegweiser die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
  6. Der Kunde stellt Wegweiser von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm schuldhaft zu vertretenden Rechtsverletzung beruhen. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
  7. Wegweiser darf Inhalte ablehnen oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Rechtsverstoß bestehen oder ihre Veröffentlichung für Wegweiser, die Veranstaltung oder das jeweilige Medium unzumutbar wäre.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Wegweiser kann insbesondere Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, die gesetzliche Verzugspauschale sowie weitergehende nachgewiesene Verzugsschäden verlangen.
  4. Wegweiser darf bei erheblichen Zahlungsrückständen weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.
  5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

5. Marketing-, Sponsoring-, Medien-, Aussteller- und Leistungspakete

  1. Buchungen von Marketing-, Sponsoring-, Medien-, Anzeigen-, Partner-, Aussteller-, Workshop-, Präsentations- oder vergleichbaren Leistungspaketen sind verbindliche Festbuchungen.
  2. Eine ordentliche Stornierung, Kündigung, Reduzierung oder Rückgabe solcher Leistungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn der Kunde einzelne Leistungen nicht in Anspruch nimmt, erforderliche Inhalte nicht liefert oder nicht an der betreffenden Veranstaltung teilnimmt.
  3. Zwingende gesetzliche Rechte sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Soweit der Kunde gesetzlich zur freien Kündigung berechtigt sein sollte, richtet sich der Vergütungsanspruch von Wegweiser nach den gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere sind ersparte Aufwendungen anzurechnen.
  4. Bestimmte Platzierungen, Standflächen, Erscheinungstermine, Reichweiten, Programmpunkte oder Sprecherzusagen sind nur verbindlich, wenn Wegweiser sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt hat.
  5. Wegweiser darf aus organisatorischen, technischen, sicherheitsbezogenen oder räumlichen Gründen Standflächen, Platzierungen, Formate oder Abläufe in zumutbarem Umfang verändern.
  6. Wird der wirtschaftliche Wert einer Leistung durch eine solche Änderung erheblich vermindert, wird die Vergütung für den betroffenen Leistungsteil angemessen angepasst.
  7. Für Aussteller gelten zusätzlich die Hausordnung, Sicherheitsbestimmungen und technischen Richtlinien des jeweiligen Veranstaltungsortes. Der Kunde haftet für von ihm, seinen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten schuldhaft verursachte Schäden.
  8. Die Übertragung gebuchter Pakete, Standflächen oder sonstiger Leistungen auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Wegweiser in Textform.

6. Online- und Portalpartnerschaften

  1. Online- und Portalpartnerschaften, insbesondere Partnerschaften auf den von Wegweiser betriebenen Fach- und Informationsportalen, können die Bereitstellung eines Unternehmensprofils sowie die redaktionelle Betreuung, Bearbeitung und Veröffentlichung von Inhalten des Kunden umfassen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
  2. Die Vertragslaufzeit beträgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, 14 Monate ab dem in der Auftragsbestätigung genannten Vertragsbeginn. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Die zeitliche Planung, redaktionelle Bearbeitung, Darstellung und Platzierung der Inhalte erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach den redaktionellen, gestalterischen und technischen Vorgaben von Wegweiser. Ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Zugriffszahl oder Veröffentlichung zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Der Kunde stellt die für das Unternehmensprofil und die vereinbarten Veröffentlichungen erforderlichen Inhalte, Informationen, Bilder, Logos und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
  5. Liefert der Kunde vereinbarte Inhalte nicht oder verspätet, bleibt der Vergütungsanspruch von Wegweiser bestehen. Nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet oder in eine nachfolgende Vertragslaufzeit übertragen, soweit Wegweiser die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat.
  6. Wegweiser trägt die redaktionelle Verantwortung für die eigenen Portale und darf Inhalte redaktionell bearbeiten, kennzeichnen, zeitlich verschieben oder aus sachlichem Grund ablehnen. Wesentliche inhaltliche Änderungen werden mit dem Kunden abgestimmt.
  7. Eine ordentliche Kündigung oder Stornierung der Online- oder Portalpartnerschaft während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  8. Vorübergehende technisch oder organisatorisch erforderliche Unterbrechungen des Portalbetriebs begründen keinen Minderungs- oder Erstattungsanspruch, sofern hierdurch die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Bei einer wesentlichen Beeinträchtigung wird Wegweiser die betroffene Leistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nachholen oder verlängern.

7. Konferenz- und Veranstaltungsteilnahmen

  1. Anmeldungen zu Kongressen, Konferenzen, Workshops, Seminaren und vergleichbaren Veranstaltungen sind verbindlich.
  2. Eine zu einem regulären Standardtarif gebuchte Teilnahme kann bis spätestens 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn in Textform storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei Wegweiser.
  3. Im Fall einer fristgerechten Stornierung wird eine Bearbeitungs- und Stornopauschale in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Netto-Teilnahmegebühr berechnet. Die Pauschale ist auf die vereinbarte Netto-Teilnahmegebühr begrenzt.
  4. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
  5. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist eine Stornierung ausgeschlossen und die vollständige Teilnahmegebühr zu zahlen.
  6. Bei Sonder-, Frühbucher- oder Vorzugspreisen, insbesondere Early-Bird-, Aktions-, Partner-, Bundle-, Gruppen- oder Rabattpreisen, ist eine Stornierung unabhängig vom Zeitpunkt ausgeschlossen.
  7. Anstelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers kann der Kunde bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Textform einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies gilt auch für Sonder- und Frühbuchertarife. Voraussetzung ist, dass der Ersatzteilnehmer die für die Veranstaltung geltenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  8. Bei Nichterscheinen oder nur teilweiser Teilnahme besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Teilnahmegebühr.

8. Programmänderungen, Verlegung und höhere Gewalt

  1. Wegweiser darf Programme, Abläufe, Veranstaltungszeiten, Referenten, Moderatoren, Räume und sonstige Einzelheiten einer Veranstaltung aus sachlichem Grund ändern, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt.
  2. Ein Anspruch auf die Teilnahme bestimmter Referenten oder die Durchführung einzelner Programmpunkte besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Garantie.
  3. Wegweiser darf eine Veranstaltung aus sachlichem Grund räumlich oder zeitlich verlegen, verkürzen, verlängern, als hybride Veranstaltung durchführen oder von einem Präsenzformat auf ein digitales Format beziehungsweise umgekehrt umstellen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist.
  4. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, Pandemien oder Epidemien, behördlichen oder polizeilichen Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Arbeitskämpfen, erheblichen Reise- oder Verkehrsstörungen, Ausfall des Veranstaltungsortes, Ausfall wesentlicher technischer Einrichtungen, Erkrankung oder Ausfall wichtiger Mitwirkender sowie vergleichbaren Umständen, die Wegweiser nicht zu vertreten hat.
  5. Wird eine Veranstaltung verschoben, bleiben Teilnahmebuchungen und sonstige Verträge für den Ersatztermin bestehen.
  6. Marketing-, Sponsoring-, Medien-, Aussteller- und vergleichbare Leistungen werden auf den Ersatztermin übertragen oder in ein unter Berücksichtigung des gebuchten Leistungsumfangs gleichwertiges Ersatzformat überführt.
  7. Aus einer zumutbaren Verlegung, Programmänderung oder Formatänderung entsteht kein Stornierungs-, Minderungs- oder Schadensersatzrecht.
  8. Liegt der Ersatztermin mehr als zwölf Monate nach dem ursprünglich vorgesehenen Veranstaltungsbeginn oder wird innerhalb dieses Zeitraums kein Ersatztermin beziehungsweise keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten, kann der Kunde hinsichtlich noch nicht erbrachter Leistungen vom Vertrag zurücktreten.
  9. Bereits gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet. Bereits erbrachte oder selbständig wirtschaftlich nutzbare Leistungen sowie bereits angefallene, dem Auftrag zurechenbare Fremdkosten bleiben vergütungspflichtig.
  10. Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und weder ein Ersatztermin noch eine gleichwertige Ersatzleistung angeboten, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren sowie Vergütungen für nicht erbrachte Leistungsteile erstattet.
  11. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs-, Personal-, Standbau- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelung in Ziffer 12.
  12. Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aus einem von Wegweiser nicht zu vertretenden Grund unterbrochen oder vorzeitig beendet werden, bleiben bereits erbrachte Leistungen vergütungspflichtig. Wegweiser darf noch ausstehende Leistungen zu einem späteren Zeitpunkt oder in einem angemessenen Ersatzformat erbringen.

9. Studien-, Forschungs- und Beratungsleistungen

  1. Nicht öffentlich zugängliche Angebote, Studienkonzepte, Untersuchungsdesigns, Fragebögen, Methoden, Kalkulationen und Präsentationen von Wegweiser sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung von Wegweiser nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Ausschreibungen oder Projekte verwendet werden.
  2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für eigene interne Zwecke zu nutzen.
  3. Eine vollständige oder teilweise Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, kommerzielle Verwertung oder Nutzung in Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bedarf der vorherigen Zustimmung von Wegweiser in Textform.
  4. Bei zulässigen Zitaten ist Wegweiser als Urheber beziehungsweise Quelle zu nennen.
  5. Sämtliche Rechte an Methoden, Modellen, Konzepten, Fragebögen, Rohdaten, Arbeitspapieren, Software, Darstellungen und allgemeinem Know-how verbleiben bei Wegweiser, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  6. Wegweiser darf allgemeines Erfahrungswissen, Methoden und anonymisierte oder aggregierte Erkenntnisse aus einem Auftrag für andere Projekte nutzen, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
  7. Exklusivität hinsichtlich Themen, Branchen, Methoden oder Untersuchungsergebnissen besteht nur, wenn Umfang, Dauer und Vergütung ausdrücklich vereinbart wurden.
  8. Soweit Leistungen auf Prognosen, Befragungen, Stichproben, Einschätzungen oder von Dritten bereitgestellten Daten beruhen, schuldet Wegweiser eine fachgerechte Durchführung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, politischen oder tatsächlichen Erfolg.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Veranstaltungsunterlagen, Präsentationen, Studien, Konzepte, Texte, Grafiken, Videos, Portalbeiträge und sonstige von Wegweiser bereitgestellte Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  2. Der Kunde erhält daran nur die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Ohne Zustimmung von Wegweiser dürfen die Inhalte insbesondere nicht öffentlich zugänglich gemacht, an Dritte weitergegeben, vervielfältigt oder für eigene kommerzielle Angebote verwendet werden.
  3. Rechte Dritter, insbesondere von Referenten, Autoren, Fotografen und Kooperationspartnern, bleiben unberührt.

11. Foto-, Film- und Tonaufnahmen, Teilnehmerlisten und Datenschutz

  1. Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt werden.
  2. Wegweiser darf Aufnahmen, die das Veranstaltungsgeschehen, Bühnen, Messestände, Gruppen, Referenten oder Teilnehmer als Teil der Veranstaltung zeigen, zur Berichterstattung, Dokumentation und Bewerbung der betreffenden sowie vergleichbarer Wegweiser-Veranstaltungen in Print- und Onlinemedien, sozialen Netzwerken, Presseunterlagen und Unternehmenspublikationen verwenden. Der Teilnehmer erteilt allein durch Betreten der Veranstaltung hierzu seine pauschale Einwilligung.
  3. Berechtigte Interessen der abgebildeten Personen werden berücksichtigt. Teilnehmer, die nicht erkennbar abgebildet werden möchten, sollen Wegweiser vor Veranstaltungsbeginn sowie das Aufnahme- oder Veranstaltungsteam vor Ort darauf hinweisen.
  4. Gezielte Porträt-, Interview- oder vergleichbare Einzelaufnahmen erfolgen, soweit rechtlich erforderlich, nur mit gesonderter Zustimmung.
  5. Wegweiser darf Titel, Vorname, Nachname, Funktion und Organisation der Teilnehmer in eine veranstaltungsbezogene Teilnehmerliste aufnehmen und diese den übrigen Teilnehmern sowie den unmittelbar an der Veranstaltung beteiligten Partnern zugänglich machen.
  6. Der Teilnehmer kann der Aufnahme in die Teilnehmerliste vor Veranstaltungsbeginn in Textform widersprechen.
  7. Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Veranstaltungsorganisation und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen von Wegweiser.
  8. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden erfolgt, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

12. Haftung

  1. Wegweiser haftet unbeschränkt:
  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie
  • in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  1. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Wegweiser nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  2. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und beauftragten Dienstleister von Wegweiser.

13. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist der Sitz der jeweils vertragschließenden Wegweiser-Gesellschaft.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand.
  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben unabhängig von ihrer Form Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.