Durch die Eindämmungsmaßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie müssen möglicherweise einige unserer Veranstaltungen verschoben werden.
Daher gelten für alle Buchungen ab dem 01. April 2020 folgende Ergänzungen zu unseren AGBs:
- Die Buchung und alle inbegriffenen Leistungen (Reservierungen für Workshops, Standflächen,...) behalten ihre Gültigkeit für den nächsten durchgeführten Kongress.
- Für die Zahlung gilt: 10 Prozent der Beteiligung sind nach Auftragsbestätigung zu überweisen. Die Anzahlung in Höhe von 10% ist verbindlich und deckt die Kommunikation als Partner und die Werbeleistung ab. Die Restzahlung kann bis zu vier Wochen vor dem neuen Kongress-Termin erfolgen. Die Alternativtermine werden mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten kommuniziert.
- Partner mit bestehenden Buchungen erhalten Vorzugskonditionen für Digitalformate unserer Kongresse.
- Buchungen, die vor dem 01. April 2020 getätigt wurden, behalten ebenfalls ihre Gültigkeit für den nächsten durchgeführten Kongress.
Konferenz
- Kommunikation als Gold-Partner
- Logoverlinkung auf www.beschaffungskonferenz.de
- Patenschaft für ein Forum (inhaltliche Mitgestaltung ink. Moderation oder Stellung eines Referenten oder einer Referentin) oder auf Wunsch alternativ nur Teilnahme eines Referenten im Fachforum (Planung dann ausschließlich bei Wegweiser)
- Ausrichtung eines Best-Practice-Dialogs
- Mitarbeit und Zugang beim Einladungsmanagement
- 6 Eintrittskarten zur Konferenz
- 1/1 Imageanzeige (4c) als Sonderplatzierung in der Tagungsunterlage
- Einbeziehung in die Presse- und Kommunikationsmaßnahmen
Ausstellung
- ca. 6 qm Ausstellungsfläche für einen Informationsstand (Sonderplatzierung des Informationsstandes)
Optionale Zusatzleistungen
- 25 % Nachlass auf eine Jahrespartnerschaft Online-Journal verwaltung-der-zukunft http://vdz.org/
- Die Platzierung eines redaktionellen Beitrages in der Tagungsunterlage ist gegen Aufpreis von 500 EUR möglich.