Werkstatt II.II.2
Inhouse-Vergaben, Einkaufsgemeinschaften und Beschaffungskooperationen
Werkstatt II.II.2
Inhouse-Vergaben, Einkaufsgemeinschaften und Beschaffungskooperationen
Angesichts steigender Anforderungen an Effizienz, Rechtssicherheit und strategische Steuerung gewinnen kooperative Beschaffungsmodelle zunehmend an Bedeutung. Diese Session beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Umsetzungsmöglichkeiten von Inhouse-Vergaben, Einkaufsgemeinschaften und Beschaffungskooperationen.
Inhouse-Vergaben
Die rechtlichen Grundlagen der Inhouse-Vergabe sind in § 108 GWB geregelt. Dabei müssen öffentliche Auftraggeber über die zu beauftragende juristische Person eine ähnliche Kontrolle wie über ihre eigene Dienststelle ausüben. Zudem dürfen nicht mehr als 20 % der Tätigkeiten des Auftragnehmers für Dritte erbracht werden. Aktuelle Urteile, wie das des OLG Düsseldorf vom 22.01.2025 (Verg 25/24), präzisieren die Anforderungen an die Kontrolle und die zulässige Drittgeschäftsquote.
Einkaufsgemeinschaften
Durch die Bündelung von Beschaffungsbedarfen können Einkaufsgemeinschaften Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen erzielen. Dabei sind unterschiedliche organisatorische Modelle möglich, von zentralen bis zu dezentralen Strukturen. Rechtlich sind insbesondere die Vorgaben des § 120 Abs. 4 GWB zu beachten, der zentrale Beschaffungsstellen regelt.
Beschaffungskooperationen und Genossenschaften
Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Akteuren eröffnen neue Möglichkeiten, stellen jedoch auch rechtliche Herausforderungen dar. Die Digitalisierung, etwa durch E-Procurement-Plattformen, kann solche Kooperationen unterstützen. Genossenschaftliche Modelle bieten zudem demokratische Entscheidungsstrukturen und langfristige Planungssicherheit.
Diese Session bietet einen praxisnahen Überblick über die verschiedenen Kooperationsmodelle in der öffentlichen Beschaffung und diskutiert deren rechtliche und organisatorische Aspekte.