Werkstatt I.II.3
Barrierefreiheit in der öffentlichen IT-Beschaffung – Anforderungen, Umsetzung, Best Practices
Werkstatt I.II.3
Barrierefreiheit in der öffentlichen IT-Beschaffung – Anforderungen, Umsetzung, Best Practices
Barrierefreiheit ist ein zentrales Qualitätsmerkmal moderner IT-Systeme und ein rechtlich verankerter Standard in der öffentlichen Beschaffung. Gemäß § 12 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, bei der Beschaffung von IT-Produkten und -Dienstleistungen die Anforderungen an Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Trotz dieser klaren Vorgaben zeigt die Praxis, dass die Umsetzung häufig unvollständig bleibt. Fehlende Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen, unklare Zuständigkeiten und unzureichende Marktkenntnisse führen dazu, dass barrierefreie Lösungen nicht konsequent eingefordert oder umgesetzt werden.
Diese Session bietet einen praxisorientierten Einblick in die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, wie Barrierefreiheit systematisch in den Beschaffungsprozess integriert werden kann. Anhand konkreter Best-Practice-Beispiele werden erfolgreiche Strategien und Werkzeuge vorgestellt, die eine effektive Umsetzung ermöglichen.
Teilnehmende erhalten wertvolle Impulse, um Barrierefreiheit als integralen Bestandteil der IT-Beschaffung zu verankern und somit den Weg zu einer inklusiven digitalen Verwaltung zu ebnen.