Fachforum II.II.1
Lieferkettengesetz, Compliance und Transparenz: Wie Sie sich in der Organisation mit Vergabeentscheidungen richtig absichern
Seit vielen Jahren sind Vergabestellen mit Politikzielen wie der Einhaltung/Umsetzung von Umweltstandards, sozialen Aspekten oder auch innovativen Zielen konfrontiert. Nun hat er Bundestag im Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beschlossen. Ziel des Gesetzes ist, den Schutz der Menschenechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Dabei geht es um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Das Gesetz legt klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen fest und schafft so Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene. Doch was bedeutet das Gesetz für die Öffentliche Beschaffung? Was müssen Vergabestellen und Bieter über dieses Gesetz wissen? Kommen mit dem Gesetz neue (bürokratische) Anforderungen auf die Vergabestellen und Bieter zu? All diese Fragen versucht das Forum II.II.1 zu klären.