Best-Practice-Dialog II.A.3
Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet die öffentliche Hand, bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und sämtliche Portale bundesweit zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Ziel ist, den Bürgern und Bürgerinnen eine moderne, jedermann zugängliche digitale Verwaltung zur Verfügung zu stellen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie die öffentliche Hand diese ambitionierte Aufgabe kurzfristig bewältigen kann, wenn sie die benötigten Online-Dienste öffentlich ausschreiben muss? Bund, Länder und öffentliche IT-Dienstleister haben diese vergaberechtliche Herausforderung erkannt und verschiedene Modelle für vereinfachte, ausschreibungsfreie Beschaffungen nach dem sog. Nachnutzungsprinzip entwickelt. Ob über Inhouse-Geschäfte, öffentlich-öffentliche Kooperationen oder Rahmenvereinbarungen – Zielvorstellung ist, dass die staatlichen Akteure über alle föderalen Ebenen hinweg digitalisierte Verwaltungsleistungen möglichst ausschreibungsfrei und unkompliziert austauschen und den Digitalisierungsprozess gemeinsam vorantreiben. In diesem Best-Practice-Dialog werden wir die einzelnen Modelle und ihre rechtlichen Grundlagen vorstellen sowie hierzu Tipps aus unserer Praxis geben.