Best-Practice-Dialog I.A.1
Die Europäische Union und deren Mitgliedstaaten haben in Reaktion auf den Krieg in der Ukraine umfassende vergaberechtliche Maßnahmen ergriffen. Durch Ministerialerlasse, Verordnungen und Rundschreiben auf Bundes- und Landesebene sowie durch den Bundesgesetzgeber wurden zahlreiche vergaberechtliche Erleichterungen im Beschaffungswesen beschlossen: geringere Hürden für flexible Verfahrensarten, höhere Wertgrenzen für Direktvergaben im Unterschwellenbereich, Erleichterungen für die anfängliche oder nachträgliche Einbeziehung von Preisgleitklauseln bis hin zu neuen Gesetzen zur beschleunigten Beschaffung von Flüssiggas und Militärausrüstung.
Bereits in der Vergangenheit wurde in Krisensituationen (z.B. Flüchtlingskrise 2014/2015, Corona-Pandemie, Flutkatastrophe 2021) regelmäßig auf vergleichbare anlassbezogene und zeitlich befristete Instrumente zurückgegriffen. Erneut stellt sich die Frage, ob das derzeitige Vergaberecht ausreichend gewappnet ist, um den besonderen Anforderungen an das Beschaffungswesen in Krisenzeiten zu genügen. Ist es endlich Zeit ein „Notstandsgesetz“ und halten die bisherigen vergaberechtlichen Erleichterungen als Muster für ein solches Gesetz her?